Urheberrechtsverletzung
Facebook Share Button auf Websites kann Probleme machen
Wer den Facebook-Share-Button in Beiträge seiner Webseite integriert, sollte bei der Verwendung fremder Bilder und Texte äußerst behutsam vorgehen. Andernfalls winken saftige Geldstrafen wegen Urheberrechtsverletzung.

Für Blog-Betreiber, die den Share-Button von Facebook in ihre Beiträge einbinden, ist höchste Vorsicht geboten: Gemäß einem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 17. Juli 2014 haben Nutzer nämlich das Recht, der Aufforderung einer Webseite zu folgen und Beiträge auf ihrer Facebook-Pinnwand zu teilen. Enthalten diese fremde Bilder und Texte, für deren Verwendung der Blogger keinerlei Rechte besitzt, droht diesem eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, die erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen kann.
Blogger ziehen den Kürzeren, Nutzer profitieren
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil nun konkret für die Betroffenen? Laut dem Kölner Anwalt Christian Solmecke ist die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in erster Linie für Nutzer von Vorteil, da ihnen die Gesetzteslage im Fall der Fälle einige Schlupflöcher bietet. Für Blogger sehe die Sache jedoch anders aus: Denn obwohl es seit den Vorschaubilder-Abmahnungen im Jahr 2013 "erfreulich ruhig" um das Thema geworden sei, habe sich die Problematik rein rechtlich damit noch lange nicht erledigt.
Wer den Share Button in seine Blogs einbindet, solle daher bei der Verwendung fremder Inhalte mit Bedacht agieren: "Denn im Zweifel geben die Blogbetreiber allen Facebook-Nutzern eine Lizenz, Bilder oder Textschnipsel über Facebook weiter zu verbreiten. Dumm nur, wenn der Blogbetreiber selbst nicht das Recht dazu hatte, weil er etwa Stock-Fotografie Bilder einsetzt, die eine Verwendung in sozialen Netzwerken ausschließt", so Solmecke weiter.
Facebook-Nutzer: Immer den Share Button nutzen!
Wer auf seiner Pinnwand Inhalte teilen und dabei den Konsequenzen einer möglichen Urheberrechtsverletzung aus dem Weg gehen möchten, sollte immer den Facebook-Share-Button nutzen: "Selbst wenn sie abgemahnt werden sollten, weil zum Beispiel ohne Zustimmung des Fotografen Vorschaubilder über Facebook verbreitet werden, können sie den ursprünglichen Blog-Betreiber mit dem Argument in Regress nehmen, er habe genau für diese Teilen-Funktion eine Lizenz erteilt."
Zwar mag es etwas länger dauern, den gewünschten Inhalt auf einer Webseite mit dem Facebook-Share-Button ausfindig zu machen, doch sei man dadurch auf der sicheren Seite. Im Zweifelsfall ist es schließlich immer ratsam, lieber ein wenig Zeit für die Rechereche zu investieren, anstatt sich durch das Teilen eines beliebigen Links womöglich auf juristisch riskantes Terrain zu begeben.
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