Facebooks "Daumen hoch"
Like-Button steht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit
Ein US-Berufungsgericht entschied jetzt auf Bundesebene, dass die "Gefällt mir"-Funktion in den USA unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fällt. Ein Angestellter durfte somit zu Recht den "Like"-Button des politischen Gegners seines Chefs drücken.

Der kleine Klick auf Facebooks blau-weißen Daumen ist jetzt rechtlich geschützt. Ein Berufungsgericht kassierte ein Urteil gegen einen früheren Hilfssheriff. Dieser verlor seinen Posten, nachdem er mittels "Gefällt-mir"-Knopf bei einer anstehenden Sheriff-Wahl für den Gegenkandidaten votiert und den eigenen Chef verärgert hatte. Das Berufungsgericht war zu der Auffassung gelangt, dass ein solcher Klick unter das Recht der freien Meinungsäußerung fällt und somit ebenso geschützt ist wie beispielsweise die Aufstellung eines Meinungs-Schildes im eigenen Vorgarten.
Die neue Entscheidung verwirft die Rechtsauffassung eines Bezirksgerichtes, das im vergangen Jahr befunden hatte, dass die Facebook-Funktion nicht hoch genug eingestuft werden könne, um Verfassungsrang zu genießen. Diesen wollte er nur für schriftliche Posts gelten lassen, die auf Facebook abgegeben werden. Nur solche ausformulierten Aussagen waren für den Bezirksrichter "echte Meinungsaussagen", die Verfassungsschutz genießen.
Das soziale Netzwerk Facebook war in den Prozessen nicht als Partei vertreten, hatte aber eine Aufforderung an das Berufungsgericht verfasst, die alte Entscheidung aufzuheben. Jetzt kommentiert ein Facebook-Jurist: "Wir begrüßen es sehr, dass ein 'Gefällt mir' von der Verfassung geschützt wird". Tipp: So nutzen Sie Facebook-Smileys, -Sondernzeichen und mehr
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