Facebook behält weiter Recht
Social Network gewinnt im Klarnamen-Streit auch in zweiter Instanz
Facebook ist engagierten Datenschützern in mancherlei Hinsicht ein Dorn im Auge. Dazu gehört auch, dass das Netzwerk Anmeldungen unter einem Pseudonym nicht akzeptiert. Der Zwang zur Angabe des Klarnamen wurde jetzt auch in zweiter Instanz bestätigt.

Eigentlich müssten soziale Netzwerke wie Facebook in Deutschland es akzeptieren, dass sich Nutzer nur mit einem Pseudonym registrieren. Das geht aus dem deutschen Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz recht unzweifelhaft hervor. Darauf berief sich der Kieler Datenschützer Thilo Weicher, der auch - bislang ohne Erfolg - gegen die "Gefällt mir"-Schaltfläche des Online-Netzwerks kämpft.
In Sachen Klarnamen-Anmeldung hatte Facebook bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Begründet wurde das damit, dass die Datenverarbeitung von Facebook nicht in Deutschland, sondern in Irland stattfinde. Somit könne deutsches Datenschutzrecht nicht angewendet werden. Auch die Oberverwaltungsrichter der zweiten Instanz kamen zu dem Schluss, dass der Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein für Facebook gar nicht zuständig sei, weil die Daten auf Computern in Irland verarbeitet werden.
Der Datenschützer Thilo Weicher ist weiterhin der Ansicht, dass Facebook gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt. Facebook werde "immer dreister - die deutsche Politik schaut zu und macht mit." Ein Facebook-Sprecher hingegen gibt sich überzeugt, "dass eine Anmeldung unter falschem Namen nicht im Interesse der Mehrheit der Nutzer ist." Für die Nutzer, die derzeit nicht mit Klarnamen unterwegs sind, heißt das Folgendes: Es besteht die Gefahr, dass das eigene Konto ohne Angabe weiterer Gründe deaktiviert werden kann.
Einen ähnlichen, ebenfalls recht heftig ausgetragenen Streit gab es bereits um Google+. Der Online-Konzern bestand ursprünglich auch auf Klarnamen-Anmeldungen in seinem sozialem Netzwerk, zeigte sich aber einsichtiger und gibt sich inzwischen mit Pseudonymen zufrieden.
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