Bundesregierung versäumt EU-Frist bei Vorratsdatenspeicherung
Recht
Bundesregierung versäumt EU-Frist bei Vorratsdatenspeicherung
Bis heute hatte die Bundesregierung Zeit, die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung von EU-Recht neu zu regeln. Doch die Koalition konnte sich nicht auf eine Neuregelung einigen.
Im Prinzip könnte die EU-Komission nun die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen und die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Millionenhöhe beantragen, welches dann vom Steuerzahler zu begleichen wäre.
Der Streit besteht zwischen Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger. Friedrich möchte die alte Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, also Verkehrsdaten generell über mehrere Monate speichern lassen. Leutheuser-Schnarrenberger möchte höchstens IP-Adressen für sieben Tage generell speichern lassen und Verbindungsdaten erst dann, wenn der konkrete Verdacht einer Straftat besteht.
Unterstützung bekommt Frau Leutheuser-Schnarrenberger von Datenschützern wie dem Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix, die den vom Bundesverfasserungsgericht eingeräumten Spielraum schon jetzt erschöpft sehen.