Bundesgesetzblätter kostenlos im Internet veröffentlicht
Kostenloser Bürgerzugang für Bundesgesetzblätter
Bundesgesetzblätter kostenlos im Internet veröffentlicht
Ab sofort können Privatpersonen kostenlos in den Bundesgesetzblättern recherchieren. Die kompletten Ausgaben ab 1949 stehen im PDF-Format auf der Website des Bundesanzeiger Verlags zur Einsicht und zum Herunterladen bereit.
Auch für Historiker dürfte die Einsichtnahme in die Bundesgesetzblätter von Interesse sein. So lässt sich beispielsweise im Bundesgesetzblatt vom 23. Mai 1949 der Eintrag zum "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" im schönsten Beamtendeutsch nachlesen: "Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rehin in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. - 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten Deutschen Länder angenommen worden ist."
Der kostenlose Bürgerzugang zu den Bundesgesetzblättern steht ab sofort zur Verfügung.