Justiz
Assange: Teilerfolg gegen Auslieferung
Julian Assange, Gründer und Kopf der umstrittenen Whistelblower-Plattform Wikileaks, gelang gestern ein kleiner, überraschender Teilerfolg gegen seine Auslieferung nach Schweden wegen des Verdachts der Vergewaltigung.

Mitte November hatte Julian Assange Berufung gegen das Urteil eingelegt, dass seine Auslieferung an Schweden für rechtens erklärte. Der High Court in London musste gestern darüber befinden, ob der Berufungsantrag, den Assange an den Supreme Court, Englands höchstes Gericht gestellt hatte, zulässig sei.Die Entscheidung, die die Richter nach kurzer Beratung fällten, ist etwas ungewöhnlich. Zunächst lehnten sie formal den Berufungsantrag ab. Dann erlaubten sie wegen des allgemeinen öffentlichen Interesses, dass Assange seinen Antrag erneut, und diesmal direkt an den Supreme Court stellt. Dieser muss dann selbst entscheiden, ob er dem Antrag zustimmt oder nicht.Julian Assange zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. Er hat nun 14 Tage Zeit für einen erneuten Berufungsantrag. Unterstützung in der Öffentlichkeit hatte Assange unter anderem von der Gruppe "Veterans for Peace UK", die zu Solidaritätskundgebungen vor dem Gericht aufgerufen hatte. Anonymous hat die Operation #OpAssange wiederbelebt und will den weiteren Verlauf beobachten und gegebenenfalls mit Aktionen begleiten. Auch im Internet solidarisierten sich viele Menschen mit Assange.
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