Apple vs. Samsung
"pinch-to-zoom" ist kein Patent - Zweifingerzoom keine schützenswerte Erfindung
Auf dem iPad oder Galaxy Tab mit zwei Fingern zu zoomen (pinch-to-zoom), um etwa Texte oder Fotos zu vergrößern, ist keine schützenswerte Erfindung. Das US-Patentamt wies ein Apple-Schutzrecht zurück, Samsung glaubt an einen bedeutenden Wendepunkt im andauernden Patentstreit.

Das Patent auf "pinch-to-zoom", das Zoomen mit zwei Fingern, ist nicht originell genug und wurde vom US-Patentamt in einer ersten Prüfung und Vorentscheidung zurückgewiesen. Damit verliert Apple wohl ein wichtiges Schutzrecht, auf dessen Bewahrung das kalifornische Unternehmen im Patentstreit mit Samsung unter anderem pocht und die Südkoreaner in Folge verklagte. Samsung erringt damit einen wichtigen Etappensieg und glaubt an einen entscheidenden Wendepunkt im bereits monatelang andauernden Rechtszwist.
Samsung hofft, dass ein neuer Prozess angestrengt werden könnte. Es wäre aber auch denkbar, dass die zuvor verfügte Schadensersatzzahlung von rund einer Milliarde US-Dollar reduziert wird. Im Spätsommer verlor Samsung einen Gerichtsstreit, der sich um vom iPad und iPhone kopierte Features auf den Galaxy-Tablets drehte. Das nun zurückgewiesene "pinch-to-zoom"-Patent zählte auch dazu. Im August gingen die Asiaten in Berufung. Die aktuelle Nachricht lesen Sie unter anderem bei der New York Times.
Das Patent "pinch-to-zoom" ist übrigens schon das zweite von insgesamt sechs Patenten, das Apple aberkannt wurde. Im Oktober kam die Behörde bereits zu dem Schluss, dass auch das sogenannte "rubberbranding"- oder "bounce"-Feature nicht hätte anerkannt werden dürfen. Dieses Patent beschreibt, wie eine Seite - entweder ein Text oder ein gezoomtes Foto - "nachfedert", wenn man sie mit dem Finger auf dem Touchscreen von oben nach unten zieht.
Apple wird vermutlich gegen das aktuelle Urteil wiederum in Berufung gehen. Patent-Experten wie etwa James Bessen vom Berkman Center for Internet and Society der Harvard-Universität glauben, dass das Gericht den Fall nicht erneut aufrollen wird. Stattdessen dürfte es wohl lediglich die zu leistenden Zahlungen seitens Samsung reduzieren. "Es ist ein Rückschlag für Apple, aber das Thema ist kein wesentlicher Bestandteil des gesamten Prozesses.", ergänzt der Jura-Professor Mark A. Lemley von der Stanford Universität.
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