Apple hat einen erneuten Rückschlag im Patentstreit mit Samsung erfahren. Der Gerichtshof Gerechtshof 's-Gravenhage in Den Haag hat die Berufungsklage von Apple gegen Samsung abgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichtes verletzt das Galaxy Tab 10.1 nicht Apples Geschmacksmuster Nummer 000181607-0001. Bereits im August letzten Jahres war der Antrag von Apple auf eine einstweilige Verfügung gegen das Tablet von Samsung abgelehnt worden. Jetzt ist also auch die Berufung gescheitert.
Vor deutschen Gerichten hatte Apple zunächst mehr Erfolg und erreichte eine einstweilige Verfügung, wonach das Samsung Galaxy 10.1 in Deutschland nicht verkauft werden darf. Samsung reagierte darauf mit dem leicht modifizierten Galaxy 10.1 N (Bild oben). Apple beantragte erneut ein Verkaufsverbot, doch die einstweilige Verfügung wurde vom zuständigen Landgericht Düsseldorf abgelehnt. Die Entscheidung in der Hauptsache soll im Februar verkündet werden.