Erfolg für Verbraucherschützer
Gerichtsurteil: Apples Datenschutzklauseln sind zu ungenau
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) Recht gegeben: Apples Datenschutzklauseln sind zu unklar. Der IT-Konzern muss einige Klauseln zurücknehmen.

Wie der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) mitteilt, hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbandes etliche der von Apple verwendeten Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Ursprünglich hatte der vzbv 15 Klauseln beanstandet. Für sieben davon gab der Konzern vorab strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab, die übrigen acht Klauseln wurden vom Landgericht Berlin kassiert.
Die Einschätzung vom "hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher wurde damit bestätigt", wie ein Sprecher des vzbv erklärte. Das Gericht beanstandet vor allem unklare Formulierungen wie diese: "Wenn du Inhalte mit Familie oder Freunden teilst [...], kann Apple die Daten erheben, welche du über diese Personen zur Verfügung stellst."
Dem Verbraucher sei damit die Verwendung seiner Daten nicht deutlich gemacht. Der Umfang der Einwilligung sei nicht klargestellt. Der Austausch personenbezogener Informationen mit "verbundenen Unternehmen" sowie "strategischen Partnern" und die Verarbeitung von Standortdaten können nach deutschem Datenschutzrecht nicht pauschal gestattet werden.
Apples Anwälte erklärten hingegen, dass die beklagte europäischen Handelstochter Apples in Irland, Apple Sales International, nicht dem deutschen Datenschutz unterliege.
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