Das Partnerprogramm von Amazon wurde wegen unlauterem Wettbewerb verurteilt. Das Berliner Landgericht gab der Klage des Börsenvereins des deutschen Buchhandels statt, die Schulbuchrabatte verstoßen gegen die Buchpreisbindung. Eine Zuwiderhandlung wird mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten bestraft.
Laut der Klage hat Amazon unter anderem dem Förderverein eines Berliner Gymnasiums eine Provision gezahlt, wenn Eltern Schulbücher bei dem Portal kauften. Die Buchpreisbindung gibt jedoch vor, dass Bücher bei Händlern in Deutschland gleich viel kosten, damit kein Preiswettbewerb entsteht.
In ihrem Urteil gingen die Richter daher davon aus, dass die Eltern sich beim Büchereinkauf für Amazon entschieden, damit der Förderverein davon profitiere. Die Zahlungen durch das Partnerprogramm von Amazon werten die Richter daher als unlauteren Wettbewerb und zudem entstehe ein Druck für Eltern und Kinder, die Bücher bei Amazon statt einem anderen Händler zu bestellen.
Noch ist das Urteil vom 7. Juli 2014 nicht rechtskräftig. Amazon hat bisher keine Stellung dazu genommen.