Urheberrecht
Facebook: Vorschaubilder abmahnbar
Wer bei Facebook zu anderen Internetseiten verlinkt, generiert automatisch ein Vorschaubild. Es drohen Abmahnungen in Höhe von bis zu 1.200 Euro.

Schnell einen Link mit Freunden und Bekannten geteilt und schon erstellt Facebook automatisch ein kleines Vorschaubild des Inhalts. Das ist zwar praktisch, verletzt aber in Teilen das Recht des Urhebers.
Rechtlich gesehen sind die von Facebook generierten Vorschaubilder Vervielfältigungen des Originals sowie eine öffentliche Zugänglichmachung nach §16 und § 19 des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG) wird ebenfalls verletzt, da die Bilder meist nicht mit den Angaben des Urhebers gekennzeichnet sind.
User sind Adressaten der Abmahnung
Durch das Kopieren und Teilen eines Links macht sich der Nutzer strafbar, denn obwohl die Vorschau von Facebook erstellt wird, sind die Adressaten eines Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruchs die User. Sich auf die automatische Erstellung zu berufen, ist zwecklos, rechtlich gesehen stellt Facebook nämlich lediglich die Technik zur Verfügung.
Aktueller Abmahnungsfall
Eine Rechteinhaberin sah ihre Urheberrechte in der Verbreitung der Vorschaubilder verletzt. Sie verlangte neben der Unterlassung einen Schadensersatz in Höhe von 1200 Euro, sowie die Kosten der Abmahnung von rund 550 Euro.
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Derzeit verhandelt das Gericht über den Fall. Sollte die Rechteinhaberin Recht bekommen, sollten Facebook-User in Zukunft Links mit Vorschaubild nur noch mit Bedacht teilen, da auch ihnen sonst eine Abmahnung droht.
Schützen Sie sich vor einer Abmahnung - Richtig Teilen auf Facebook
- Eine Lücke für die Verbreitung der Bilder via Facebook gibt es jedoch: Hat der Urheber auf seiner Webseite einen "Like"-Button oder eine "Empfehlen"-Schaltfläche, willigt er damit in die Verbreitung der Vorschaubilder ein.
- Teilt man einen Link direkt über die Facebook-Homepage kann man dieses Vorschau-Bild deaktivieren und ist so auf der sicheren Seite. Nutzt man jedoch stattdessen die mobile Facebook-App wird das Bild automatisch generiert - ohne dass der Nutzer das verhindern kann. Verzichten Sie also am besten darauf, Links über die App zu teilen.
- Ist das Teilen über die App zwingend nötig oder ist ein Vorschau-Bild unentbehrlich, achten Sie darauf, den Eintrag nicht öffentlich zu machen. Inhalte, die nur mit Freunden geteilt werden, werden von den Urhebern schwerer gefunden. Eine Verletzung des Urheberrechts besteht jedoch trotzdem!