Filesharing
US-Anwälte raten bei Raubkopierern von einer Anzeige ab
Dachverbände der Musik- und Filmindustrie versuchen seit Jahren erfolglos gegen Filesharing vorzugehen. US-Anwälte hingegen raten von Anzeigen ab.

Bisher waren die Versuche der Dachverbände der Musik- und Filmindustrie, gegen die Internetpiraterie vorzugehen, erfolglos. Der US-Anwaltskammer ABA (American Bar Association) gehören rund 410.000 Mitglieder an und damit fast die Hälfte aller US-Anwälte. Diese raten nun in einem Gesetzesentwurf davon ab, die Filesharer zu verklagen.
Die Verbände zeigten vor einigen Jahren über 18.000 Einzelpersonen an. Nach Einigung zahlten die meisten davon nur wenige Hundert Dollar, um den horrenden Entschädigungszahlungen aus dem Weg zu gehen. Das ist allerdings weder rentabel gewesen noch hat es funktioniert. An den Zahlen der Netzpiraterie habe sich laut ABA nichts geändert. Durch die kostspieligen Verfahren werde auch das Image der Unternehmen unnötig geschädigt.
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Als Alternative schlägt die Anwaltskammer vor, als Plattform gegen die Webseiten vorzugehen. Als Beispiel wird hier The Pirate Bay direkt genannt. Leider sind die Betreiber in den USA schwer zu verfolgen, weil diese meisten anonym sind. Die Anwälte sehen aber indirekte Methoden als Schlüssel. Sie fordern daher, den Geldhahn der Seiten zuzudrehen, also die Geldmittel von Werbefirmen und Banken zu beschlagnahmen. Auf der Liste der Anwälte stehen unter anderem auch die Hoster.
Trotz allem haben die Dachverbände immer noch alle nötigen Rechte, um abzumahnen oder zu verklagen. Deswegen sollten Privatpersonen sich nicht zu früh freuen. Mit Aufklärung statt Verfolgung wirbt die ABA zwar, aber das letzte Wort behält die Industrie. Sollten Sie das Opfer eines Anwalts werden, der Ihnen eine Abmahnung schickt - lesen Sie sich unseren verlinkten Ratgeber durch.
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