Richtig gerechnet - Vorsteuerabzug bei Reisekosten
Reisekosten richtig absetzen ist leichter gesagt als getan. Wir zeigen Ihnen in unserem Ratgeber worauf Sie achten müssen, damit Sie Steuern sparen. Der Download des Ratgebers ist gratis.

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Reisekosten sind Aufwände, die zum Geschäftsleben dazu gehören. Allerdings können Sie bei einigen wie zum Beispiel den Verpflegungskosten für Kunden und Geschäftspartner Vorsteuerabzug geltend machen. Was so einfach klingt, ist mit dem deutschen Steuerwesen aber nicht leicht umzusetzen. Wer hier nicht aufpasst, kommt schnell mit dem Gesetzgeber in Konflikt. Denn wer weiss schon beispielsweise genau, welche Teile und wieviel der Reisekosten man absetzen darf.
Für Geschäftsreisen, Verpflegungskosten, oder die Bewirtung von Kunden, Stellenbewerbern und Geschäftspartnern können Sie als Unternehmer Vorsteuerabzug geltend machen. Dieser Ratgeber gibt Auskunft, für welche Fälle Sie als Unternehmer einen Vorsteuerabzug bei Reisekosten oder Bewirtungskosten geltend machen können.
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Auch die Frage, in welcher Höhe beziehungsweise, zu welchem Anteil die Reisekosten abzugsfähig sind, wird beantwortet. Kommt der verminderte Steuersatz von sieben oder der volle von 19 Prozent zum Einsatz? Sollte man Frühstück, Mittag- und Abendessen getrennt angeben? Und was ist mit Kleinbetragsrechnungen und dem Einzelnachweis? Viele Fragen, auf die unser Ratgeber die Antwort weiss.
Wer allerdings eine clevere Software für seine Abrechnungen nutzt, muß sich mit diesen Detailfragen nicht beschäftigen und spart wertvolle Zeit. Beispielsweise gibt es von Lexware die Bürolösung Büro easy und die Buchhaltungs-Software buchhaltung. Beide Programme nehmen Selbstständige, Klein- und Mittelunternehmer eine Menge Arbeit ab. Lexware bietet mit Lexoffice auch eine noch günstigere Leihversion auf Monatsbasis an.