Kündigung im Verkehrsbetrieb: Verdacht genügt
Der dringende Verdacht gegen einen Verkehrsbetriebsmitarbeiter, er habe Fahrscheine manipuliert, rechtfertigt seine fristlose Kündigung.

Ein Angestellter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurde verdächtigt, für Verwandte und Freunde Jahres- und Tageskarten hergestellt zu haben, und erhielt daraufhin seine fristlose Kündigung. Er hatte Zugang zu einem Schulungsraum, in dem das Herstellender Fahrscheine trainiert wurde...
Ein Angestellter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurde verdächtigt, für Verwandte und Freunde Jahres- und Tageskarten hergestellt zu haben, und erhielt daraufhin seine fristlose Kündigung. Er hatte Zugang zu einem Schulungsraum, in dem das Herstellender Fahrscheine trainiert wurde. Er geriet in Verdacht, als zwei mit ihm verwandte Kundinnen im Schulungsraum hergestellte Jahreskarten zur Erstattung einreichten. Seine Kündigungsschutzklage wurde vom Landesarbeitsgericht abgewiesen. Es bejahte einen dringenden Verdacht der Fahrscheinmanipulation.
Die gefälschten Fahrscheine seien von Verwandten des Klägers benutzt worden und er sei während der Herstellung der Fahrscheine im Dienst gewesen, stellten die Richter fest. Die hohe Wahrscheinlichkeit seiner Beteiligung an der Manipulation rechtfertige eine außerordentliche Kündigung - auch eines langjährig Beschäftigten.Thomas Bruer