Zum Inhalt springen
Der Guide für ein smartes Leben.
Unternehmensrecht

Kündigung im Verkehrsbetrieb: Verdacht genügt

Der dringende Verdacht gegen einen Verkehrsbetriebsmitarbeiter, er habe Fahrscheine manipuliert, rechtfertigt seine fristlose Kündigung.

Autor: Redaktion pcmagazin • 15.5.2012 • ca. 0:35 Min

Kündigung im Verkehrsbetrieb: Verdacht genügt
Justizia-Statue
© Archiv

Ein Angestellter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurde verdächtigt, für Verwandte und Freunde Jahres- und Tageskarten hergestellt zu haben, und erhielt daraufhin seine fristlose Kündigung. Er hatte Zugang zu einem Schulungsraum, in dem das Herstellender Fahrscheine trainiert wurde...

Ein Angestellter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurde verdächtigt, für Verwandte und Freunde Jahres- und Tageskarten hergestellt zu haben, und erhielt daraufhin seine fristlose Kündigung. Er hatte Zugang zu einem Schulungsraum, in dem das Herstellender Fahrscheine trainiert wurde. Er geriet in Verdacht, als zwei mit ihm verwandte Kundinnen im Schulungsraum hergestellte Jahreskarten zur Erstattung einreichten. Seine Kündigungsschutzklage wurde vom Landesarbeitsgericht abgewiesen. Es bejahte einen dringenden Verdacht der Fahrscheinmanipulation.

Die gefälschten Fahrscheine seien von Verwandten des Klägers benutzt worden und er sei während der Herstellung der Fahrscheine im Dienst gewesen, stellten die Richter fest. Die hohe Wahrscheinlichkeit seiner Beteiligung an der Manipulation rechtfertige eine außerordentliche Kündigung - auch eines langjährig Beschäftigten.Thomas Bruer

Mehr zum Thema
Flugzeug startet durch
ERP aus der Cloud
Prozesse in die Wolke ERP aus der Cloud
smartphone,sicherheit,malware,datenverlust,hacker,viren,phishing,antivirus,virenschutz,mann,entsetzung
Mobile Business (Un-)Sicherheitsfaktor
Sound-Designer Alex Jacobi
Ratgeber "Best Practice" Finanzbuchhaltung mit Scopevisio