Gewerbeanmeldung im Handelsregister – das sollten Sie wissen!
Das Handelsregister soll der Öffentlichkeit Informationen über die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten zur Verfügung stellen. Daher kommen viele Gewerbetreibende nicht um eine Eintragung herum. Unser Mustertext hilft dabei.

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Findet bei einem Unternehmen ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb statt, sieht das Gesetz in der Regel die Eintragung im Handelsregister vor. Dieses Verzeichnis ist öffentlich einsehbar und beinhaltet rechtliche und wirtschaftliche Angaben zur Firma. Kleingewerbetreibende müssen sich nicht eintragen, auch selbständige Freiberufler können von der Pflicht ausgenommen sein.
Doch es gibt gute Gründe für den Eintrag. Die Eintragung im Handelsregister wird von unabhängiger Stelle auf Korrektheit und Aktualität überprüft, was es für eingetragene Unternehmen einfacher macht, Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. So legen zum Beispiel Banken oftmals großen Wert auf den Registereintrag, um sich rechtlich abzusichern. Im Falle eines Rechtsstreits können Kaufleute unter dem Namen des Unternehmens als Kläger oder Angeklagter auftreten.
Aber auch das Unternehmen hat Vorteile durchs Handelsregister: Der Eintrag schützt zumindest ein Stück weit vor einer Verwendung des Namens durch Konkurrenten und erlaubt das Erteilen von Vollmachten sowie die Gründung von Filialen, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
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Wichtig ist es, genau zu prüfen, welche Vorschriften für das eigene Unternehmen gelten, da Verstöße zur Auferlegung eines Zwangsgelds führen können. Wenn aufgrund Geschäftsrückgangs kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb mehr erforderlich ist, ist das Unternehmen zu Unrecht eingetragen und als Vollkaufmann betrachtet. Folge ist eine veränderte Buchführungspflicht.
Wenn sich das Unternehmen hingegen vergrößert und kaufmännischen Geschäftsbetrieb aufnimmt, aber nicht eingetragen wird, ist dies ebenfalls nicht rechtens.
Ausführliche Informationen zu den Vorteilen und Verpflichtungen, die sich aus dem Eintrag im Handelsregister ergeben, finden Sie hier.
Die Angaben aus dem bundesweiten Handelsregister finden Sie unter www.handelsregister.de. Dort wurden auch Musterdokumente bereitgestellt, die den Umfang der Informationen des Eintrags illustrieren.
Neue Eintragungen, Veränderungen und Löschungen macht zudem die Webseite www.registerbekanntmachungen.de öffentlich.