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21. Februar 2012
Hintergrund: Warum ACTA die Gemüter erhitzt Bild vergrößern 680 400 http://img3.magnus.de/image-r680x400-C-219b3792-52333351.jpg © europa.eu
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Hintergrund

Warum ACTA die Gemüter erhitzt

In Polen fing alles an, inzwischen stehen sie auch in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien auf der Straße: die Gegner des internationalen Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA. Das Abkommen soll sicherstellen, dass geistiges Eigentum auch über die Ländergrenzen hinaus geschützt wird. Kritiker befürchten allerdings, dass die Regelung der Zensur im Internet, etwa durch Netzsperren, Vorschub leisten könnte. Ob und inwieweit diese Befürchtungen gerechtfertigt sind, ist nicht leicht zu sagen: Das 52 Seiten lange Dokument strotzt nur so vor schwammigen und vagen Formulierungen.

Dem Vernehmen nach bereitet es selbst Juristen Schwierigkeiten, die teils sechs Zeilen langen, verschachtelten Ausführungen zu verstehen. Wie soll also der normale Internetnutzer nachvollziehen können, was ACTA genau beabsichtigt? Einigkeit herrscht in weiten Teilen darüber, dass das Abkommen dem bestehenden deutschen Urheberrecht nicht widerspricht: Bereits jetzt ist es etwa verboten, den Kopierschutz eines Datenträgers zu knacken, um eine Privatkopie herzustellen oder ohne die Zahlung von Lizenzgebühren geschütze Inhalte zu verfielfältigen und zu verbreiten.

Das, was die Gemüter erregt, ist der Interpretationsspielraum, der durch die unklaren Aussagen von ACTA entsteht. In Artikel 27, Absatz 3, heißt es bespielsweise: "Jede Vertragspartei ist bestrebt, Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig den rechtmäßigen Wettbewerb und - in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei - Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre zu beachten."

Soweit scheint die Aussage klar: Die Privatsphäre sowie freie Meinungsäußerung müssen in jedem Fall geachtet werden. Bloß: Die Erwähnung von Kooperationsbemühungen zur Bekämpfung von Piraterie lässt den Rückschluss zu, dass Internetanbieter auf Drängen der Rechteinhaber - beispielsweise Plattenfirmen oder Filmstudios - dazu gebracht werden können, Filter in ihr Angebot einzubauen und so den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen. Dies wäre ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Etwaige Verstöße - zum Beispiel der illegale Download eines Films - würden so leichter entdeckt, ACTA würde also eine verstärkte Verfolgung von Urheberrechtsversletzungen und damit Abmahn-Wellen begünstigen.

"Das ACTA-Abkommen legt die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen, da das Abkommen Dritte, wie zum Beispiel Internet-Provider, dazu verpflichten könnte Online-Inhalte zu überwachen. Es ist aber weder ihre Aufgabe, noch haben sie die hoheitliche Kompetenz, um über Meinungsfreiheit zu bestimmen", befürchtet Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft. Die Internetanbieter würden quasi zu Handlangern der Rechteinhaber.


Beckedahl befürchtet in diesem Zusammenhang eine mögliche Zensur. Bereits jetzt ist es schwierig, Urheberrechte im Internet klar zu definieren. Wer beispielsweise ein Remix oder Mash-up eines bekannten Songs auf seiner MySpace-Seite postet, macht sich theoretisch bereits strafbar - sofern er sich vorher nicht mit den Rechteinhabern in Verbindung gesetzt und die entsprechenden Lizenzgebühren gezahlt hat. "Das Urheberrecht müsste schon lange neu definiert und an das digitale Zeitalter angepasst werden, aber durch das ACTA-Abkommen wird das bestehende alte System zementiert", kritisiert Beckedahl in einem Gespräch mit "jetzt.de".

Auch Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft und Internationales des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), sieht ACTA kritisch: "Die Proteste gegen das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen sind durchaus nachvollziehbar, weil in diesem Abkommen die Option der Einführung einer Überwachung weitestgehend offen gelassen wird", erläutert die Expertin. "Die Interpretationen, welche Folgen eine Unterzeichnung des Dokumentes mit sich bringen könnte, sind sehr unterschiedlich. Und genau das ist der Kritikpunkt - es lässt sich zu flexibel auslegen."

Der zweite große Kritikpunkt ist die Tatsache, dass die beteiligten Staaten - darunter die USA, Japan und die Europäische Union - mehrere Jahre lang hinter verschlossenen Türen über ACTA verhandelten. Federführend seien dabei einflussreiche Lobbyisten großer Medien- und IT-Konzerne gewesen. Das fertige Abkommen ist inzwischen auf der Website der Europäischen Union abrufbar, wurde der Öffentlichkeit jedoch nur auf Drängen von Aktivisten zugänglich gemacht. Die Verhandlungsprotokolle und verworfenen Vertragsentwürfe, die eventuell näheren Aufschluss über unklare Passagen geben würden, sind hingegen nicht einsehbar.

Eine derartige Geheimhaltungstaktik schürt natürlich das Misstrauen der Menschen und verleitet zu wilden Spekulationen und Verschwörungstheorien. Fakt ist, dass Deutschland aufgrund der massiven Proteste das Abkommen vorerst nicht unterzeichnen will. Denn nur, wenn alle 27 EU-Mitgliedsstaaten ihre Signatur unter die Vereinbarung setzen, tritt ACTA in Kraft. Damit es in den einzelnen Ländern Anwendung findet, muss es zusätzlich in den jeweiligen Parlamenten ratifiziert werden.

Geistiges Eigentum - journalistische Texte, Musik, Literatur, Filme, Fotos et cetera - muss geschützt werden. Dass dies im Internet nicht immer ganz einfach ist, ist unbestritten. Doch die Erarbeitung adäquater Schutzmaßnahmen muss transparent, das Resultat für alle Internetnutzer nachvollziehbar und verständlich sein. Eines darf Urheberrechtsschutz jedoch auf keinen Fall: die Privatsphäre, freie Meinungsäußerung oder Datenschutz angreifen und eine Welle von Abmahnungen wegen Bagatellen begünstigen.



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