Urheberrecht – Videos aus dem Internet
Müssen Nutzer von Streaming-Angeboten Konsequenzen fürchten? Droht nach der Video-Yogastunde oder dem Streifen aus Hollywood aus dem Internet der Brief vom Anwalt? Sind Online-Videorecorder legal? Wir haben die aktuelle Rechtslage für Sie zusammengefasst.
Vilma Niclas, Rechtsanwältin & Fachjournalistin für IT-Recht in Berlin, www.vilma-niclas.eu
Kino.to mit seinem großen Filmrepertoire wurde wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßigen Verletzung des Urheberrechts geschlossen, mehrere Betreiber festgenommen. Die kostenfreien Angebote anzusehen, ist verlockend.
Aber welche Seite ist im Zeitalter der werbefinanzierten Webangebote legal und welche nicht? Eine Abmahnung ist teuer. Für nur einen illegalen Film-Upload oder -Download zahlen Sie mindestenes 1000 Euro. Zudem drohen bei Urheberrechtsverletzungen bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.
Privatkopie erlaubt
Filme sind urheberrechtlich geschützt, selbst kurze Sequenzen. Nur mit Erlaubnis des Urhebers dürfen Sie diese ins Internet laden oder kopieren. Ausnahme: Zu privaten Zwecken dürfen Sie kopieren, sofern das Original nicht kopiergeschützt ist.
Gestattet ist, Video-DVDs oder Filme aus dem Internet bis zu sieben Mal zu kopieren, Freunden mal eine Kopie zu schenken oder die Datei zu komprimieren. Verboten ist, diese Kopien zu verkaufen oder im Internet zu veröffentlichen, etwa bei YouTube, Facebook oder in einer Tauschbörse.
Legales oder dubioses Angebot?
Allerdings gilt diese Ausnahme nur für legal im Internet veröffentlichte Filme, nicht für dort illegal eingestellte Filme, also ohne Einverständnis des Urhebers. Das Gesetz erlaubt die Privatkopie nur "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird".
Sie müssen also selbst bei jedem Angebot die Gesetzestreue des Anbieters einschätzen und überprüfen. In der Realität überfordert diese Frage alle Nutzer. Selbst Anwälte vermögen bei vielen Filmen auf YouTube nicht verlässlich zu sagen, ob ein Film dort offensichtlich rechtswidrig eingestellt wurde.
Achtung bei Links auf illegale Streams
Müssen Nutzer von Streaming-Angeboten zittern?
Anders sieht die Lage aus, wenn Sie sich vom Angebot distanzieren und kritisch darüber berichten. Am Ende ist der Sachverhalt maßgeblich, ein Disclaimer hilft nicht.
Ansehen – erlaubt?
Oft können Sie zwischen Streaming und Download wählen. Im ersten Augenblick ähnelt Streaming dem Fernsehen: Sie schauen nur Filme und speichern diese nicht dauerhaft. Je nach verwandter Technik landen aber beim Streaming – anders als beim Fernsehen – Teile des Films vorübergehend auf dem Rechner und werden dann mit der folgenden Filmsequenz überschrieben (Live-Stream, Unicast, Webcast).
Grauzone
Indizien für offensichtlich rechtswidrige Filme: Indizien für legale Filme:
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) Dr. Matthias Leonardy: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung."
Nach Ansicht der GVU und einiger anderer Juristen ist schon das Abspielen von dubiosen – also "offensichtlich rechtswidrig angebotetenen" Video-Streams verboten – selbst wenn die Kopie nur für den eigenen Gebrauch ist.
Andere Juristen, Techniker und Rechtslaien sind der Ansicht, es werde nicht kopiert oder sie erblicken in § 44 a Urheberrechtsgesetz die Erlaubnis für das Streaming: Danach sind "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässig, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben".
Gerichtlich ist dies bislang ungeklärt. Am Ende ist die verwandte Technik sehr maßgeblich.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Urheberrecht – Videos aus dem Internet
- Teil 2 Online-Videorecorder, Meinung
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