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Unter Generalverdacht
Neue Sicherheitsgesetze 2008
Die Datengier des Staats kennt keine Grenzen mehr, das Briefgeheimnis ist nur noch leere Floskel. Seit dem 1. Januar 2008 müssen Provider und Telefongesellschaften die Kommunikationsdaten der Nutzer auf Vorrat speichern, zudem gilt ein neues Urheberrechtsgesetz.
Sie haben am Wochenende Ihren musikbegeisterten Freund zu Besuch und erlauben ihm, Ihren Internetanschluss zu nutzen. Fatal. Unbedacht hat er seine 2000 Musikdateien im Upload-Ordner von eMule liegen. Nun haben Sie Pech: Mediadefender fängt Ihre IP-Adresse ab und übermittelt sie der Staatsanwaltschaft.
Wenige Tage später klingelt früh morgens die Polizei und beschlagnahmt Ihren Rechner samt Equipment. Noch ein paar Tage später purzelt der blaue Brief der Musikverleger in den Briefkasten: Abmahnung mit Abmahngebühren und Schadensersatzforderung.
Ihre Unschuldsbeteuerung hilft nicht weiter. Der Staatsanwalt kann anhand Ihrer gespeicherten Handy-Standortprofile Ihre Behauptung widerlegen, an diesem Wochenende verreist gewesen zu sein. Sie erwidern, Sie hätten das Handy doch nur zu Hause vergessen. Keine Chance: Ihre Handydaten verraten Telefonate an dem Wochenende und zwar von Ihrer Wohnung aus, Ihre E-Mail-Daten belegen, dass Sie zum Zeitpunkt von Ihrem PC aus, unter Ihrer Mailadresse, E-Mails versandten.
Und Ihre Kontoauszüge belegen einen EC-Karten-Einkauf und eine Barabhebung um die Ecke. Dieses Szenario könnte sich unter den Gegebenheiten der vom Bundestag am 9. November beschlossenen Vorratsdatenspeicherung abspielen: Seit dem 1. Januar wird sechs Monate lang ein komplettes Bewegungsprofil von Ihnen mitgespeichert - es sei denn, Sie verzichten auf Telefon, Handy, Internet und bargeldlosen Zahlungsverkehr.
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Der 9. November 2007: Ein schwarzer Tag für die Bürgerrecht. Viele Webseiten sind mit einem schwarzen Trauerschleier verhüllt.
Der 9. November 2007: Ein schwarzer Tag für die Bürgerrecht. Viele Webseiten sind mit einem schwarzen Trauerschleier verhüllt.
Zudem gilt seit 1. Januar in neues Urheberrechtsgesetz. Tritt in Kürze noch das bereits vorbereitete Gesetz zur Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum in Kraft, muss der Urheber bei dem Verdacht einer Urheberrechtsverletzung nicht mehr den Umweg über den Staatsanwalt nehmen, sondern kann bei geschäftlichen Rechtsverletzungen direkt vom Provider die Nutzerdaten verlangen.
Bisher darf der Provider IP-Adressen nur der Polizei aushändigen. Das erleichtert der Polizei zwar die Arbeit, aber es höhlt den Datenschutz aus. Wie soll ein Provider wissen, ob ein echter Rechteinhaber Daten verlangt?
Der Zugriff auf die gespeicherten Verkehrsdaten soll unter engen Voraussetzungen auch möglich sein, um Urheberrechtsverletzungen aufzuklären. Das Gesetz will zugunsten von Verbrauchern, die dem Gegner zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung auf 50 Euro begrenzen. Es muss sich aber um einen einfach gelagerten Fall und eine unerhebliche Rechtsverletzung im privaten Bereich handeln.
Dies scheint zunächst gut. Viele Bürger werden die 50 Euro zahlen, die Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben, um die Sache schnell vom Tisch zu haben. Hilft aber bei der Formulierung der Unterlassungserklärung kein Rechtsanwalt, kann der Verbraucher dabei tief in die Kostenfalle tappen und sich Folgekosten aufhalsen. Für Schadensersatz oder Vertragsstrafen können schnell einige hundert Euro zusammen kommen.
Auf einen Blick: Das neue Urheberrecht seit 1.1.2008
Das Urheberrecht ab 1.1.2008
Kopieren erlaubt, soweit nicht kopiergeschützt
- Privatkopien von Musik und Filmen, an Freunde verschenken
- Sicherungskopie von Software, Computerspielen
Kopieren verboten
- Software oder Computerspiele mit oder ohne Kopierschutz für Freunde oder Zweit-PC
- Kopiergeschützte Musik oder Filme, soweit die Schutzmaßnahmen technisch wirksam sind
Rechtliche Grauzonen
- Abspielen und erneutes digitales oder analoges Aufnehmen von kopiergeschützter Musik, Filmen
- Sicherungskopie von Software oder Computerspielen trotz Kopierschutz herstellen
Risiken
- Knacken des Kopierschutzes für den rein privaten Gebrauch
- Öffentliches Anbieten geknackter Filme oder Musik: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe
- Gewerbsmäßiges Anbieten: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe
- Öffentliches Anbieten von Privatkopien im Filesharing oder Downloaden von Musik oder Videos aus dem Internet, die offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht sind: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, Abmahnung, Schadensersatz
Auf einen Blick: Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
Telefonate, SMS, MMS
Wer hat wann, mit wem, wie lange kommuniziert:
- Rufnummern, Name, Adresse
- Datum, Uhrzeit, Gerätenummern
- Mobilfunk, auch bei SMS, MMS: Standortdaten
Internetnutzung (ab 1. Januar 2009)
- Zugewiesene IP-Adresse
- Beginn, Ende der Internetnutzung
- Anschlusskennung: Rufnummer, DSL-Kennung
E-Mail (ab 1. Januar 2009)
- E-Mail-Adressen, Zeitangaben
- IP-Adressen von Absender, Empfänger
Internet-Telefonie (VoIP) (ab 1. Januar 2009)
- Rufnummern, IP-Adressen
- Beginn, Ende der Kommunikation
Beachten Sie: Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, wenn sie kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder E-Mail-Dienst anbieten.