Unternehmensrecht Kostenübernahme bei Vorstellungsgespräch
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Auf eine Stellenanzeige als Teamleiter für Kommunikationstechnik hatte sich ein Interessent aus Hamburg beworben. Für das Bewerbungsgespräch in Düsseldorf buchte er einen Flug. Nachdem ein anderer Bewerber eingestellt wurde, verlangte er vom Arbeitgeber, das Flugticket erstattet zu bekommen, erhielt aber nur einen Teilbetrag zurück. Um auch den Rest erstattet zu bekommen, klagte er vor dem Arbeitsgericht.
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Urteil: Arbeitsgericht Düsseldorf (2 Ca 2404/12)
Autor/en:
Business & IT
Quelle:
PC Magazin