Interview Christoph Strieder
Interview mit Christoph Strieder Fachanwalt für IT-Recht, Solingen
Interview mit dem Solinger Fachanwalt für IT-Recht (Infomationstechnologierecht) Christoph Strieder über neue Tricks der Abo-Abzocker
PC Magazin: Abofallen gibt es seit einigen Jahren. Haben die Betreiber neue Maschen entdeckt?
Strieder: Sie haben ihr Vorgehen der Rechtsprechung angepasst, ihre Webseiten deutlich professioneller gestaltet sowie im Marketing aufgerüstet. Sie sprechen viel mehr als bisher Emotionen an. Sie versuchen den Spagat zwischen Rechtsprechung und ihren Tricks.
PC Magazin: Wie funktioniert das?
Strieder: Sie veröffentlichen die wesentlichen Vertragsbestandsteile inzwischen im Allgemeinen direkt auf der Startseite. Allerdings stellen sie diese Hinweise teilweise in Bereiche, die der Nutzer mit normal großem Bildschirm nicht sofort sehen kann. Das macht die Verträge nicht unbedingt gültiger, erhöht aber die außergerichtliche Argumentation in den Schreiben an die hereingefallenen Verbraucher. Das neue Vorgehen ist geschickter, denn die Leute zahlen eher, vor allem, wenn auf der Website der Preis steht.
PC Magazin: Die Angabe eines Preises reicht für eine Zahlungspflicht nicht aus?
Strieder: Nein. Wenn die Webseite so gestaltet ist, dass die Aufmerksamkeit beziehungsweise der Blick auf andere Dinge gelenkt werden. Zum Beispiel auf Angaben wie "Gratis". Der Nutzer muss bewusst und zielgenau einen Vertrag abschließen wollen. Die Preisangabenverordnung fordert zudem, dass Preis und Leistung in unmittelbarem Zusammenhang dargestellt werden.
PC Magazin: Die Mahnschreiben für Zah
Strieder: In ihren Mahnbriefen verweisen die Unternehmen beispielsweise auf Urteile, die vermeintlich für sie sprechen. Das sind zum einen Eilurteile, bei denen noch keine rechtliche Prüfung des eigentlichen Sachverhalts stattfand. Ebenso Urteile, die mit dem vorliegenden Fall gar nichts zu tun haben. Oder Versäumnisurteile, die Gerichte nur nach Aktenlage prüfen. Manchmal wird mit Strafanzeige gedroht, um einzuschüchtern.
PC Magazin: Wieso Strafanzeige?
Strieder: Damit wollen die Anbieter dem Argument "Ich war das nicht" entgegenwirken. Sie warnen, dass sie die IP-Adresse kennen, mit welcher der vermeintliche Täter sich eingewählt hat, und über den Staatsanwalt den Betreffenden ermitteln. Davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen.
PC Magazin: Bei Nichtzahlung wird auch mal mit einem Schufa-Eintrag gedroht…
Strieder: Das ist datenschutzrechtlich nicht zulässig, da kann man zum Anwalt gehen und auf Unterlassung klagen. Eine solche Klage kann für den Abofallen-Anbieter teuer werden, wenn er sich auf einen Streit einlässt. Denn für einen Schufa-Eintrag muss er grundsätzlich eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung vorlegen.
PC Magazin: Was tun, wenn die Abofalle zugeschnappt ist und die Rechnung kommt?
Strieder: Erst einmal nicht reagieren, Klappe halten. Im Allgemeinen belassen es die Anbieter bei Drohungen. Es gibt ein typisches Opferverhalten, welches es den Inkassofirmen leichter macht: Wer schimpft, zeigt, dass er Angst hat. Da setzen die an. Manche Betroffene schreiben auch etwas von Vertragswiderruf. Das ist Wasser auf die Mühlen der Inkassounternehmen, liefert ihnen den Hebel zur Kommunikation. Nur wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, muss man sich wehren und widersprechen. Das geht auch ohne Anwalt.
PC Magazin: Schulaufgaben oder Sudoku-Rätsel sprechen auch Minderjährige an. Müssen Eltern zahlen, wenn ihre Kinder ein solches Abo geschlossen haben?
Strieder: Verträge mit Minderjährigen sind in der Regel ungültig, weil diese nur beschränkt geschäftsfähig sind. Genehmigen die Eltern den Kauf nicht, kommt der Vertrag nicht zustande. Eltern müssten auf Rechnungen und Inkassoschreiben nicht einmal reagieren. Wen die Geldeintreiber nerven, der kann ein Schreiben aufsetzen: Der vermeintliche Vertragspartner ist minderjährig, der Vertrag folglich nicht zustande gekommen. Für den Fall, dass doch ein Vertrag zustande gekommen ist, verweigern wir die Genehmigung. Hilfsweise erklären wir Widerruf und Kündigung.
PC Magazin: Bekommt sein Geld zurück, wer sich einschüchtern lässt und schon bezahlt hat?
Strieder: Da muss man klagen. Das ist teuer, umständlich und besonders schwierig, weil etliche Anbieter im Ausland sitzen, in Großbritannien oder Dubai. Wenn die das Geld einmal haben, geben sie es freiwillig nicht mehr her.
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