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Vorsicht Abmahnfalle!
Im Visier der Anwälte
Tauschen, Kopieren, Kommentieren: Im Web 2.0 gehört das Teilen von Inhalten und Meinungen zum Standard. Doch Unbedarftheit kann teuer werden: Mit einem falschen Klick landet der Surfer vor dem Richter.
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Tummelplatz für Anwälte: Die Abmahnwellen der Musikindustrie erhöhen die Nachfrage nach Rechtsanwälten auf allen Seiten (www.musiktausch-recht.de).
Tummelplatz für Anwälte: Die Abmahnwellen der Musikindustrie erhöhen die Nachfrage nach Rechtsanwälten auf allen Seiten (www.musiktausch-recht.de).
Nackte Haut und lüsterne Leiber für lau: Klick, und schon startet der Download des Erotikstreifens. Die Rechnung für den sündigen Spaß vorm Bildschirm kommt später: "Meist sind die Empfänger geschockt, wenn der Brief vom Anwalt im Postkasten liegt, mit Abmahnung und Unterlassungserklärung sowie Geldforderung für Anwaltsgebühr und Schadenersatz", weiß der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs.
"Außerdem ist Porno ja auch noch peinlich." Während Geldforderungen der Musikindustrie für unbelehrbare Filesharer inzwischen schon fast zum Alltag gehören, schlägt nun die Erotikbranche erbarmungslos zu. Dreistellig soll die Zahl der Betroffenen sein, Tendenz steigend. 70 bis 80 Prozent zahlen sofort.
Rechnungen ab 250 Euro aufwärts sind die Regel, doch auch hier gehen die Forderungen nach oben: "So manche Kanzlei wird gierig, verlangt inzwischen 700 Euro und mehr. Der Preis steigt, ebenso die Zahl der Betroffenen", so Wachs. Mittlerweile tummeln sich zwölf Kanzleien auf dem unappetitlichen Terrain. Panik ist aber fehl am Platz: Wer sich falsch verdächtigt fühlt, muss nicht kapitulieren.
Denn es reicht schon ein Zahlendreher in der vom Urheber ermittelten IP-Adresse, und schon hat ein völlig Unbeteiligter juristischen Ärger. "Fünf Prozent aller 80.000 Urheberrechtsabmahnungen im vergangenen Jahr betrafen falsch ermittelte Anschlüsse", schätzt der Hamburger Anwalt.
Im Visier der Anwälte
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Hinter Gittern
Tauschen, Kopieren, Kommentieren: Im Web 2.0 gehört das Teilen von Inhalten und Meinungen zum Standard. Doch Unbedarftheit kann teuer werden: Mit einem Klick landet der Surfer vorm Kadi.
Eigener Anschluss, eigenes Risiko
Leben pubertierende Teenager im Haushalt oder wird der DSL-Zugang mit anderen geteilt, landet die Abmahnung meist bei ahnungslosen Eltern oder Anschlussinhabern. "Leider haftet der Inhaber des Anschlusses für das, was darüber passiert. Jedoch nicht unbegrenzt!
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Das Netzwerk gegen Marken- und Produktpiraterie informiert über gefälschte Ware (www.markenpiraten.de)
Das Netzwerk gegen Marken- und Produktpiraterie informiert über gefälschte Ware (www.markenpiraten.de)
Hat er genügend Vorkehrungen getroffen – zum Beispiel sein W-LAN per Verschlüsselung vor Fremden geschützt, minderjährige Kinder über Filesharing belehrt, Extra-Benutzerkonten eingerichtet und auch noch Schutzvorrichtungen eingesetzt, muss er keine Abmahnkosten tragen", erklärt der Jurist.
Welche Vorrichtungen ausreichen und wie gut die Verschlüsselung sein muss, darüber streiten die Gerichte jedoch. "Problematisch ist auch die Beweisbarkeit", so Wachs. Lichtblick: Zum Schadenersatz ist der Anschlussinhaber nur verpflichtet, wenn nachweislich er selbst die betreffenden Musikstücke oder Filme heruntergeladen hat.
Schon in einem Zwei-Personen-Haushalt dürfte es schwer fallen, diesen Beweis zu führen. Eines ist jedoch in jedem Fall klar: "Bei der derzeitigen rechtlichen Lage würde ich meinen Anschluss nicht mit anderen oder gar dem ganzen Wohnhaus teilen", warnt der Anwalt.
Teure Musik
Weil sich die Abmahnkosten nach dem Streitwert bemessen, können die Beträge happig sein: So beurteilen die Landgerichte den Wert eines einzelnen Musikstückes beispielsweise völlig unterschiedlich. Köln geht von 10.000 Euro aus, das Landgericht Hamburg von 6.000 Euro für den ersten Titel mit Staffelung nach unten. Übrigens steht vor jeder Abmahnung ein Strafverfahren, bei dem die Staatsanwaltschaft zur von der Musikoder Filmindustrie aus dem Netz gefischten IP-Adresse den Anschlussinhaber ermittelt.
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Die Broschüre von iRights und Klicksafe erklärt die Regeln des Urheber- und Persönlichkeitsrechts.
Die Broschüre von iRights und Klicksafe erklärt die Regeln des Urheber- und Persönlichkeitsrechts.
Wer als Beschuldigter zum Beispiel einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommt, sollte sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen und zum Anwalt eilen. "Schweigen gegenüber den Ermittlern ist Gold!", so Wachs, "Zudem kann der Anwalt bereits eine Unterlassungserklärung schicken, bevor eine zivilrechtliche Abmahnung eintrifft.
Damit werden Abmahngebühren hinfällig." Obwohl sich längst herumgesprochen haben müsste, dass illegales Filesharing teuer werden kann, tappen gerade Jugendliche immer wieder in die Download-Falle. Dabei sind andere Fallstricke weitaus tückischer.
Böse Bildchen
Brötchen, Ravioli und Bockwurstmachten im vergangenen Jahr Medienkarriere: Die Betreiber einer Rezeptdatenbankmahnten reihenweise Netznutzer ab, die ihnen die Bildchen geklaut hatten. Happiger Streitwert: 6.000 Euro pro Foto. Auch ein Lehrer, der auf seiner Homepage Texte von Erich Kästner insWeb stellte, musste zahlen.
Fremde Logos, Scans von Bucheinbänden, Gedichte, Liedtexte zum Verschönern des Blogs, das eigene Karaoke- oder Tanzstundenvideo mit fremder Musik. Schnell getippte Wutanfälle über den Verflossenen bei kompletter Namensnennung – oder auch das kompromittierende Foto vom volltrunkenen Partyvolk bei MySpace.
Im Web 2.0 finden sich Privatleute plötzlich als Verleger oder gewerbliche Händler wieder, müssen sich mit Urheber- und Persönlichkeitsrechten, Markenschutz, E-Commerce-Richtlinien, Mediendienstestaatsvertrag und Teledienstegesetz auskennen. Pappte sich früher jemand ein geklautes Logo auf die Jacke, war die Wahrscheinlichkeit gering, erwischt zu werden.
Erzählte er böse Gerüchte über Bekannte, waren die rechtlichen Folgen oft gleich Null. Doch im Netz bekommen selbst winzige Rechtsbrüche eine völlig neue Dimension: Die Suchmaschinen ertappen auch kleine Sünder schnell.
"Abmahnen wird zur Normalität", glaubt Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover, "Auch im privaten Bereich. Wer Fotos ins Netz stellt, sollte sich die schriftliche Genehmigung der Abgebildeten besorgen." Und immer bedenken: Wer heute Freund ist, kann morgen streitend vor Gericht ziehen. Und die Kosten für Abmahnungen von Privatleuten sind nicht unbedingt von Pappe: Bei einem Gegenstandswert zwischen 4.000 bis 10.000 Euro starten die Anwaltsgebühren bei rund 400 Euro.
Minenfeld Web
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Die IT-Recht Kanzlei veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Portal www.shopanbieter.de
das E-Book "Abmahnradar".
Die IT-Recht Kanzlei veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Portal www.shopanbieter.de
das E-Book "Abmahnradar".
Trauen kann man scheinbar niemandem mehr: Arglos bedienen sich Jugendliche in vermeintlich kostenfreien Bilderdatenbanken – bis die Rechnung kommt. "Ahnungslosigkeit nutzt da nichts. Man kann versuchen, den Datenbankbetreiber in Regress zu nehmen", so der Hamburger Jurist Wachs. Doch das sei schwierig, vor allem, wenn der Anbieter im Ausland sitzt.
Auch Blogger leben gefährlich: Sie sollen alle Kommentare vorab auf Rechtsverstöße kontrollieren – jedenfalls bei "heißen" Themen – verlangt zumindest eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg. Sogar die Süddeutsche Zeitung hat kapituliert: Sie schließt ihre Kommentarräume außerhalb der Bürozeiten. Zwischen 19 und 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ist Schluss mit dem Meinungsaustausch.
Zudem ist ein gesetzeskonformes Impressum inzwischen nahezu für jeden Seitenbetreiber Pflicht (Hilfe unter ). Sogar Porträtfotografen wittern Zusatzhonorar: Das Landgericht Köln befand bereits im Dezember 2006, dass der Kunde seine im Fotostudio gekauften Bewerbungsfotos nicht ohne ausdrückliche Genehmigung auf einer gewerblichen Webseite veröffentlichen darf. Selbst eingeräumte Online-Nutzung umfasse dies nicht unbedingt – da darf der Bewerber die Bilder auf digitalem Weg nur an den potenziellen einzelnen Arbeitgeber schicken.
Die eBay-Falle
Das Handeln bei eBay wird mehr und mehr zum Vabanquespiel. Nicht nur für Käufer, denen Plagiate oder Raubkopien angedreht werden können, sondern besonders für Händler. Viele Klippen lauern dabei unter Wasser. So darf nicht jede Musik-CD aus dem Ausland auch in Deutschland verkauft werden.
"Bestimmte Dance Compilations aus Großbritannien zum Beispiel", berichtet Anwalt Alexander Wachs, "Erkennen kann man das als Laie aber nicht." Eine solche unwissentlich begangene Urheberrechtsverletzung beim eBay-Handel kann teuer werden: Mindestens 1.200 Euro kosten die Abmahnungen häufig.
Abmahnfalle Internet
Haben Sie Angst wegen Online-Aktivitäten abgemahnt zu werden?
| Ja, als Nichtjurist fühle ich mich von den Vorschriften überfordert | 50% |
| Ja, weil ich nicht weiß, was andere Mitnutzer an meinem Computer machen | 21.4% |
| Nein, ich stelle keine eigenen Inhalte online | 14.3% |
| Nein, ist mir egal | 14.3% |
"Heute basieren 93 Prozent aller Abmahnungen auf dem Internet. Noch im Jahr 2000 bezogen sich zwei Drittel auf Zeitungsanzeigen", berichtet Rudolf Koch, stellvertretender Vorsitzender des Vereins Forschungsstelle Abmahnwelle e.V., "Manche Abmahnanwälte sind schon 25 Jahre im Geschäft, es ist ihnen nicht beizukommen. Sie sind von den Zeitungen ins Internet gewechselt."
Doch gerade auch für junge Anwälte seien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen eine neue große Verdienstmöglichkeit. Für Betroffene sieht es oft düster aus: Leider gebe es nur wenige fachkundige Juristen auf diesem Gebiet, so Koch: "Von den 145.000 Anwälten in Deutschland haben 130.000 keine Ahnung davon."
Sein deprimierender Ratschlag: "Wer nicht in Jura promoviert hat oder sich regelmäßige Rechtsberatung leisten kann, sollte die Finger vom Internet lassen." Inzwischen sei es nahezu unmöglich, einen abmahnsicheren Webshop einzurichten, lautet auch die Auskunft mehrerer Juristen. "Vor allem bei kleinen und nebenberuflichen Händlern lohnt sich das Risiko betriebswirtschaftlich kaum.
Die Kosten für eine Rechtsprüfung würden die kleinen Umsätze auffressen", sagt auch Rechtsanwalt Thomas Feil (Tipps unter http://www. recht-freundlich.de). "Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Leipzig muss ein gewerblicher Händler bei eBay nun auch noch über die Verpackungsverordnung, den Weg zum Vertragsschluss, die Vertragssprache usw. belehren. Die Informationspflichten steigen dramatisch."
Meinungs- und Bewertungsportale fordern zwar zu Kritiken über Produkte aller Art auf, doch wer Unternehmen oder deren Waren beleidigt, sollte sich warm anziehen. Allerdings: Die Freiheit, andere zu kritisieren, besteht immer noch. "Solange ich nur meine Meinung äußere, bei der Wahrheit bleibe und den anderen nicht persönlich angreife ist vieles möglich", beruhigt Rechtsanwalt Alexander Wachs.
Sollten Sie doch eine Abmahnung in Ihrer Post haben, finden Sie auf der nächsten Seite Tipps, was zu tun ist.