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PC Magazin


Rechtsanwältin Vilma Niclas

25. Mai 2005
Keine Garantie: Ihr Recht beim Computerkauf Bild vergrößern 750 672 http://img3.magnus.de/Ihr-Recht-beim-Computerkauf-r750x672-C-63c13dc3-3560156.jpg
Keine Garantie

Ihr Recht beim Computerkauf

Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt den Kunden im Prinzip sehr gut. Problematischer ist es, die Gesetze durchzusetzen. Lesen Sie, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie sich erfolgreich gegen die Tricks der Verkäufer zur Wehr setzen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt den Kunden im Prinzip sehr gut. Problematischer ist es leider, die Gesetze auch durchzusetzen. Lesen Sie, welche Rechte Ihnen beim PC-Shopping zustehen und wie Sie sich erfolgreich gegen die Tricks der Verkäufer zur Wehr setzen.

„Wichtige Info: Es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie.“ – eBay Nutzern sind diese Worte geläufig und jeder Laie weiß sofort, was gemeint ist: Der Verkäufer will nicht für Mängel haften. Doch juristisch betrachtet ergeben diese Worte keinen Sinn. Aus diesem Grund war auch die Käuferin eines BMW 520i nicht ganz zu Unrecht der Ansicht: Dies sei kein wirksamer Haftungsausschluss und sie könne wegen den Fehlern am Wagen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der Verkäufer rebellierte. Da sich Verkäufer und Käuferin nicht außergerichtlich einigen konnten, sprach das Amtsgericht Kamen klare Worte: „Die Auslegung dieser Vertragsklausel ergibt, dass vom Beklagten der Ausschluss jeglicher Gewährleistung gewollt war. Zwar bedeutet die Angabe ‚ohne Garantie’ in der Regel keinen Haftungsausschluss, jedoch ist hier aus dem Verweis auf das ‚EU-Recht’ ersichtlich... dass der Beklagte auch nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Beschaffenheit der Sache einstehen möchte..., wobei zu beachten ist, dass die Klausel hier im Rechtsverkehr unter Laien verwandt wurde.“ (Urteil vom 3. November 2004, AZ.: 3 C 359/04).

Fazit: Der Satz reicht jedenfalls nach dem Amtsgericht Kamen für einen wirksamen Gewährleistungsausschluss aus und dies obwohl von Garantie und nicht Gewährleistung die Rede gewesen ist. Damit musste die Käuferin den BMW behalten und der Verkäufer nicht für Mängel haften.



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