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© http://googleblog.blogspot.com
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Hintergrund
Die neuen AGBs von Google
Den Spitznamen "Datenkrake" erhielt Google nicht ohne Grund: Der Suchmaschinenriese merkt sich akribisch, welche Seiten seine User über die Suche ansurfen, was sie auf Google+ posten und welche Nachrichten sie bei Googlemail versenden. Ab 1. März sollen nun neue Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, die Google gestatten, Daten zu verknüpfen. Damit gewinnt das Sammeln von Informationen noch einmal eine neue Dimension. Von der Neuerung ausgenommen sind lediglich die Angebote Chrome, Chrome OS, der Bezahldienst Wallet und Google Books.
Neben den Datenschutzrichtlinien, die sehr schwammig formuliert sind und Google einigen Handlungsspielraum gewähren, werden auch die Nutzungsbedigungen in überarbeiteter Form bereitgestellt. Wer den Novellen nicht zustimmt, hat nur eine Möglichkeit: Sein Google-Konto zu löschen und sich eine Alternative zu Docs, Googlemail, Google+, Picasa et cetera zu suchen. Für alle anderen gilt: Alles, was ein eingeloggter User in Google tut, wird zu einem großen Informationspaket geschnürt - von dem vorgeblich der Nutzer profitieren soll.
Die personalisierte Suche ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die die neue Datenfusion bietet. Anhand der Einträge im Google+-Profil ermittelt der Algorithmus zum Beispiel, ob bei Eingabe von "Golf" der Sport oder das Auto gemeint ist - vorausgesetzt, eine entsprechende Information ist im Sozialen Netzwerk gespeichert. Will man beispielsweise ein schickes Restaurant in Berlin besuchen, liefert die Suchmaschine Bilder und Posts von Freunden, die bereits in der Hauptstadt gespeist und davon auf Google+ berichtet haben.
Die neue dienstübergreifende Datennutzung will auch den Alltag erleichtern - schließlich hat der Mensch von heute genug um die Ohren. Google stellt sich das so vor: Der Konzern erinnert den User per Mitteilung daran, wann der Zahnarzttermin ist und checkt, ob man eventuell zu spät kommt, weil die Stadt gerade wieder einen Verkehrsinfarkt erleidet - all das basierend auf einem Google-Kalendereintrag, dem Standort, der mit Hilfe eines möglicherweise vorhandenen Android-Smartphones ermittelt wird, und aktuellen Verkehrsinformationen, die Google vorliegen.
Fröhliche Datenfusion
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In einem Blogeintrag informiert Google über die Neuerungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Auf den ersten Blick ein netter Service. Man sollte sich allerdings vor Augen führen, dass Google auf diese Weise nicht nur ein Persönlichkeits-, sondern auch ein Bewegungsprofil erstellen kann - ähnlich wie es Facebook mit den Userprofilen und dem Dienst "Orte" möglich ist. Je mehr die IT-Konzerne über ihre User wissen, desto profitabler ist es für sie: Die Werbung wird stärker personalisiert, wodurch neue Werbekunden gewonnen werden können, die wiederum viel Geld in die Firmenkasse spülen.
Allerdings gewährt der Konzern seinen Usern eine gewisses Maß an Übersicht und Einflussnahme auf die Menge und Art der personenbezogenen Daten, die gesammelt werden. Das Google Dashboard zeigt beispielsweise an, welche Daten der IT-Riese zu einer Person gespeichert hat. Im Anzeigenvorgaben-Manager lässt sich hingegen einstellen, welche Art Werbung man interessant findet und angezeigt bekommen möchte. Falls eine Löschung des Google-Kontos ansteht, erlaubt Google Takeout die Mitnahme aller in den genutzten Diensten hinterlegten Daten.
Trotz dieses Entgegenkommens und der offensichtlichen Transparenz ist die Verknüpfung sämtlicher Daten eines Users äußerst kritisch zu sehen - obwohl Google betont, nicht mehr Daten als zuvor zu sammeln, ermöglicht die Verbindung der Einzelinformationen jedoch die Erstellung eines recht detaillierten Nutzerprofils. Wer auf gewisse Google-Funktionen wie Mail oder Kalender nicht verzichten möchte, sollte die zahlreichen Privatsphäreeinstellungen nutzen und sich überlegen, ob er gegebenenfalls statt Google+ lieber ein anderes Soziales Netzwerk nutzt oder seine Suchanfragen nicht besser ohne vorheriges Login startet. Denn auch nach Inkrafttreten der neuen AGBs sind Angebote wie die Suche, Maps oder YouTube ohne vorherige Anmeldung nutzbar.
Eines versichert Google jedoch nachdrücklich: "Wir geben personenbezogene Daten an Unternehmen, Organisationen oder Personen außerhalb von Google weiter, wenn wir hierfür Ihre Einwilligung erhalten haben. Für die Weitergabe jeglicher sensibler Kategorien von personenbezogenen Daten benötigen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung." - Das gilt, solange keine richterliche Anordnung vorliegt.