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Abzocker

Über Webseiten mit viel Zulauf wie Facebook versuchen sich die zwielichtigen Geschäftemacher ebenfalls einzuschleichen. Im August warnte IT-Sicherheitsexperte Avira: "Abzocker betrügen mit gefälschten Facebook-Applikationen".

Dabei handelt es sich um geschickt getarnte Werbebanner, die die bekannten und immer neuen Facebook-Anwendungen (Widgets) in Aussehen und Funktion perfekt nachahmen. Lässt sich der Surfer zum Klicken animieren, wird er unbemerkt auf einen anderen Server im Internet geleitet.

Zum Schluss wird zum Beispiel nach der Handy-Nummer gefragt, um ein Spielergebnis zu übermitteln. "Doch mit der SMS wird es teuer, denn damit bestätigt der Anwender eine Abonnement-Buchung bei den Abzockern", schreibt Avira. Nähere Informationen finden sich meist nur im Kleingedruckten. Der Schaden kann sich auf zig Euro im Monat belaufen, die mit der nächsten Telefonrechnung abgebucht werden. Die dreistesten Methoden ehrt jeden Monat die Negativ-Auszeichnung Schwarzes Schaf.

Leere Drohungen

"Die Rechnungen sind mit 30 bis 100 oder auch mal 200 Euro bewusst niedrig angesetzt", weiß der Solinger IT-Anwalt Christoph Strieder, "Für die verhältnismäßig geringen Beträge will sich kaum jemand juristischen Stress einhandeln. Darauf verlassen sich die Abzocker."

Dabei müssten die Betroffenen auf die unberechtigten Rechnungen und Inkassoschreiben nicht einmal reagieren. "Im Allgemeinen belassen es die Anbieter bei Drohungen", so Strieder (siehe Interview auf Seite 3). Denn vor Gericht hätten sie schlechte Karten. Wer die unberechtigte Forderung zurückweisen will, kann auf Musterbriefe der Verbraucherzentralen zurückgreifen).

Allerdings gibt Rechtsanwalt Strieder zu bedenken: "Der empfohlene Versand der Schreiben per Einschreiben mit Rückschein ist in der Praxis ein Problem. Der Zugang eines solchen Schreibens erfolgt nämlich nur, wenn der Adressat dieses tatsächlich annimmt." Diese Unternehmen seien jedoch nur in eine Richtung kommunikativ:

"Eine Auseinandersetzung mit etwaigen Argumenten der Geschädigten habe ich noch nie festgestellt", so Strieder. "Ausnahme: Die Androhung einer negativen Feststellungsklage. " Denn die Abofallen- Betreiber wollen sich nicht von einem Richter sagen lassen, dass sie keinen Anspruch auf das Geld haben.

"Wir haben bisher 40 unseriöse Anbieter abgemahnt und mit Klageverfahren überzogen", so Verbandschef Billen, "Doch diese Waffe ist oft stumpf. Wir verklagen eine Seite, die wird zugemacht und der Anbieter eröffnet am nächsten Tag eine neue mit leicht verändertem Angebot. Wir kommen uns vor wie im Hase-Igel-Spiel." Strafanzeigen seien erfolglos, weil es schwierig sei, betrügerische Absichten nachzuweisen.

Die Politik sei am Zug: Der Verbraucherschützer verlangt klarere gesetzliche Vorgaben, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. "Dass ein Angebot Geld kostet, muss für jedermann erkennbar sein, etwa durch ein deutlich sichtbares Abfragefeld", betont Billen. In Frankreich sei dies bereits Gesetz und Kostenfallen kein Thema.

"Anwälten, die im Auftrag der Betreiber Mahnschreiben wie Postwurfsendungen verschicken, muss die Zulassung entzogen werden", fordert Billen. Den Abzockern müsse ihr Geschäftsmodell unmöglich gemacht werden. Leider lernen ab und an seriöse Anbieter von den Geschäftemachern und bedienen sich dezweifelhafter Marketingmethoden. So wird mit Gratis geworben, obwohl ein Dienst nicht gratis ist. Oder statt eines einmaligen Updates schließt der Nutzer einer Software einen dauerhaften Update-Vertrag.

Und der Anbieter eines Freemail-Postfaches wollte treue Kunden kürzlich mit Gratis-Filmen belohnen. Doch bei Registrierung für die Filmschau musste trotzdem die Kontoverbindung angegeben werden. Wer bei der Anmeldung nicht aufpasste, konnte schnell beim Button für ein kostenpflichtiges Abo landen, mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit, davon drei ohne die Grundgebühr von 19,99 Euro/Monat. Im Unterschied zu den Abzockern wird aber zumindest häufiger eine adäquate Leistung geboten.

Letztlich heißt es immer: Aufpassen, gerade im Internet. Obwohl eigentlich nur die Wege neu sind, die Abzock-Masche aber alt. Schon vor 30 Jahren verschickte eine Firma "Mittel gegen Haarausfall". In den Fläschchen: pures Wasser. Trotzdem haben 70 Prozent der Besteller gezahlt. Darauf setzen auch die modernen Nepper.

Auf Seite 3 lesen Sie ein Interview mit Christoph Strieder, Fachanwalt für IT-Recht, zum Thema Abzocke im Netz...



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