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teleschau - der mediendienst

22. Februar 2012
Verbraucherschutz: Abmahnwahn: Cornelia Tausch im Interview Bild vergrößern 680 1020 http://img1.magnus.de/image-r680x1020-C-86792089-52314002.jpg © Verbraucherzentrale Bundesverband e.V
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Verbraucherschutz

Abmahnwahn: Cornelia Tausch im Interview

Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. hat nachgezählt: 218.560 Abmahnungen wegen Filesharings wurden seinen Angaben nach im Jahr 2011 hierzulande verschickt - vorwiegend im Auftrag der Musik- und Filmindustrie.

Interessanterweise bereitet die große Wachsamkeit der Rechteinhaber nicht nur den ertappten Onlinepiraten Kopfzerbrechen: Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) steht hinter den Abmahnungen eine eigene Industrie, die gestoppt werden muss. "Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren", stellt Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft und Internationales des vzbv, im Interview klar. "Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben."

teleschau: In seiner aktuellen Pressemitteilung stellt der vzbv fest, dass Verbraucher im Urheberrecht besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden müssen. Gab es einen bestimmten Auslöser?

Cornelia Tausch: Aktuell wenden sich sehr viele Bürger an die Verbraucherschutzzentralen, weil sie eine Abmahnung erhalten haben und Hilfe benötigen. Es steigt jedoch nicht nur die Zahl der Abmahnungen, sondern auch die der Klagen, die daraus hervorgehen. Zudem spitzt sich derzeit die Diskussion zu, wie man mit dem Abmahnverfahren umgehen soll.

teleschau: Wie sieht diese Diskussion aus?

Tausch: Das Bundeswirtschaftsministerium richtete vor ein paar Jahren einen Roundtable ein, an dem über Warnhinweise gesprochen wird, die automatisiert verschickt werden sollen.

teleschau: Das bedeutet konkret?

Tausch: Die Internetserviceprovider werden verpflichtet, den Internetverkehr ihrer Kunden auf illegale Inhalte zu scannen. Wenn sie diese finden, soll beim ersten Verstoß eine automatisierte, noch kostenfreie Warnung den Nutzer auf sein Fehlverhalten hinweisen. Die Rechteinhaber, also etwa Plattenfirmen und Filmstudios, halten das für eine ganz tolle Alternative zu dem aktuellen Abmahnungsmodell. Wir nicht.


teleschau: Wieso?

Tausch: Das hat verschiedene Gründe. Der wichtigste ist, dass der Versand solcher Warnungen heute schon möglich wäre. Die Abmahnwelle zeigt schließlich, dass die Rechteinhaber bereits ohne die Überwachung des Internetverkehrs durch die Provider herausfinden können, wer wann auf welcher Tauschbörse ihre Urheberrechte verletzt. Filesharer erst zu warnen, bevor sie zur Kasse gebeten werden können, scheint also nicht das Hauptanliegen der Rechteanbieter zu sein.

teleschau: Was vermuten Sie, ist es dann?

Tausch: Die Rechteinhaber wollen die komplette Kontrolle des Datenverkehrs, weil sie Urheberrechtsverstöße so deutlich leichter feststellen könnten als bisher. Schließlich verdienen einige nicht schlecht an der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Vor allem aber wären die Musik-, Software- und Filmindustrie in der angenehmen Lage, die Überwachung und auch den Zorn der Verbraucher auf andere abwälzen, nämlich die Provider.

teleschau: Welche Rolle spielen dabei die Abmahnungen, die zurzeit verschickt werden?

Tausch: Die Rechteinhaber versuchen die Diskussion für sich zu entscheiden, indem sie die Verbraucher unter diesen Abmahnungen leiden lassen - denn auf den ersten Blick erscheint das Warnhinweismodell natürlich attraktiver für den Verbraucher, als direkt eine saftige Strafe auferlegt zu bekommen. Doch das Überwachungssystem, das sie alternativ installieren wollen, ist schon aus Datenschutzgründen alles andere als verbraucherfreundlich.

teleschau: Die Einführung eines ähnlichen Modells befürchten Kritiker auch nach der Durchsetzung des derzeit heiß diskutieren ACTA-Abkommens.

Tausch: Die Proteste gegen das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen sind durchaus nachvollziehbar, weil in diesem Abkommen die Option der Einführung einer solchen Überwachung weitestgehend offen gelassen wird. Die Interpretationen, welche Folgen eine Unterzeichnung des Dokumentes mit sich bringen könnte, sind sehr unterschiedlich. Und genau das ist der Kritikpunkt - es lässt sich zu flexibel auslegen.

teleschau: Dieses Problem ist Ihnen schon von der Regelung bekannt, die die Rechtsanwaltskosten bei Abmahnungen "in einfach gelagerten Fällen" der Urheberrechtsverletzung und "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" auf maximal 100 Euro beschränkt.

Tausch: Richtig. Die 2008 eingeführte Klausel soll eigentlich greifen, wenn jemand zum Beispiel einen Film nur für den Privatgebrauch illegal von einer Tauschbörse bezogen hat, also keine gewerbliche Nutzung anzunehmen ist - was übrigens auf die meisten Fälle zutrifft. In der Realität sieht die Argumentation nun so aus, dass das Runterladen eines Kinofilms auch ohne Gewinnerzielung ein gewerbliches Ausmaß habe. Denn während des Downloads bei einer Tauschbörse erfolgt in der Regel automatisch ein Datenupload. Der Runterladende verbreitet den Kinofilm also selbst weiter. Damit, so die Annahme, verursacht er dem Filmstudio einen Schaden, weil die, die den Film von ihm downloaden, nicht mehr ins Kino gehen.

teleschau: Das scheint nicht im Sinne des Erfinders zu sein. Wie ließe sich das Problem lösen?

Tausch: Im Gesetz müssen die Privatnutzung und gewerbliche Nutzung klarer spezifiziert werden. Der Tauschbörsenfall sollte dabei explizit angesprochen werden. Außerdem wäre es sinnvoll, neben den Anwaltskosten auch den Streitwert zu begrenzen. Denn wenn es zur Klage gegen Tauschbörsennutzer kommt, werden schnell gigantische fiktive Summen berechnet. Auf Basis der Annahme, wie viele Zugriffe beim Upload theoretisch möglich waren, und welchen Wert die dadurch nicht verkauften Kinokarten oder CDs gehabt hätten, bestimmen die Kläger ihre Forderungen.

teleschau: Was war bisher die höchste Summe, die Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt wurde?

Tausch: Wir hatten einen Fall, in dem es um eine Viertel Million Euro ging. Zum aktuellen Sachstand kann ich nichts sagen, aber es handelte sich wieder um einen Tauschbörsennutzer ohne Gewinnabsicht.

teleschau: Beliebter als Tauschbörsen sind mittlerweile allerdings One-Klick-Hoster, bei denen der Nutzer wirklich nur runter- und nicht zeitgleich auch hochlädt. Wie ist die Lage dort?

Tausch: Diejenigen, die die urheberrechtlich geschützten Daten hochladen, handeln eindeutig rechtswidrig. Aber es ist in der Tat umstritten, ob das alleinige Runterladen eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

teleschau: Kennen Sie Fälle, in denen es so ausgelegt wurde?

Tausch: Ja, auch für das Runterladen allein werden Abmahnungen verschickt.

teleschau: Wie sollten Verbraucher angesichts einer Abmahnung reagieren?

Tausch: Da gibt es weder eine pauschale Antwort noch ein vorgefertigtes Formular. Man sollte sie keinesfalls ignorieren und in jedem Fall prüfen, ob es sich tatsächlich um den eigenen Internetanschluss handelt und ob im eigenen Umfeld Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein könnten. Weiterhin ist empfehlenswert, die Rechtsberatung der Verbraucherschutzzentralen zu Rate zu ziehen. Denn die Rechtsanwaltskanzleien, die die Abmahnungen verschicken, sind in der Regel darauf spezialisiert. Und sie scheuen sich nicht davor, auch vor Gericht zu ziehen.



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