Gerichtsurteil Wikipedia kann sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen
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Artikel bei Wikipedia unterliegen der Pressefreiheit. Das entschied das Landgericht Tübingen (Aktenzeichen 7 O 525/10) aktuell nach einer Klage vom 18. Juli 2012. Ein außerplanmäßiger Professor der Universität Tübingen hatte auf die Löschung von bestimmten Informationen im Wikipedia-Eintrag unter seinem Namen geklagt. Konkret geht es um eine Mitgliedschaft in einer katholischen Studentenverbindung. Der Akademiker sieht sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und befürchtet mögliche negative Auswirkungen auf seine Karriere.
Das Gericht urteilte laut Niederschrift: „Weder entfaltet der abrufbereite Eintrag über den Kläger eine erhebliche Breitenwirkung, noch ist er Anknüpfungspunkt, um den Kläger sozial auszugrenzen oder zu isolieren. Dies gilt sowohl bezüglich seiner persönlichen Daten wie Beruf oder Lebenslauf als auch hinsichtlich der Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen. Der Inhalt des Eintrages besteht zwar aus persönlichen Inhalten, es werden jedoch lediglich bestimmte zutreffende Stationen oder Vorgänge im Leben des Klägers beschrieben.“
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