Datenschutz Selbstauskunft leicht gemacht
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Nach §34 I, IV Bundesdatenschutzgesetz steht jedem Bürger einmal im Jahr eine kostenlose und umfassende Auskunft zu, welche seiner Daten wo gespeichert sind. Die speichernden Unternehmen müssen per Post dem Antrag stellenden Bürger alle über ihn gespeicherten Informationen inklusive aktueller Score-Werte, sofern diese vorhanden sind, zuschicken. Gleichzeitig schulden sie eine Erklärung, zu welchem Zweck und wie lange die Daten gespeichert werden.
Bislang machen nur wenige Bürger von diesem Recht Gebrauch, da es sehr mühsam ist, mehrere Dutzend Stellen anzuschreiben. Die Internet-Seite selbstauskunft.net erleichtert ihnen diese Arbeit, indem sie auf einen Schlag an fast 80 Stellen Anträge auf Selbstauskunft verschickt. Die nötige Unterschrift können Antragsteller gleich per Maus leisten - mit ein wenig Übung sieht die Maus-Unterschrift genauso aus wie die mit einem Stift.