GEMA scheitert am Landgericht Unterlassungsklage gegen Youtube in Deutschland erfolglos
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Die GEMA scheitert am Landgericht München mit der Unterlassungsklage, die Youtube verbieten sollte, die berühmte und bei Nutzern verhasste Sperrtafel anzuzeigen. Die Klage konnte schlicht nicht zugestellt werden. Der nächste Schritt ist nun der internationale Rechtsweg. Bevor jedoch Youtube beziehungsweise Google reagieren und Änderungen vornehmen lassen, könnten mehrere Wochen ins Land streichen. Dies gab GEMA-Sprecherin Ursula Goebel gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bekannt.
Wie wir berichteten, hatte die GEMA in den vergangenen Tagen eine Unterlassungsklage wegen Falschinformationen in der Sperrtafel auf dem Youtube-Videoportal von Google eingereicht. Die angezeigten Angaben würden nicht der Wahrheit entsprechen. Bei Youtube heißt es bei nicht freigegebenen Videos, dass sie „möglicherweise Musik [enthalten], für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“ Die Formulierung ist nicht korrekt, da die GEMA selbst die Sperrung entsprechender Videos nicht veranlasst hat. Konkret sei lediglich in zwölf Fällen eine Blockierung von Videomaterial vorgenommen worden, nachdem die GEMA entsprechende Anträge stellte.
Dabei handelt es sich um Musikvideos, die Gegenstand in einem Gerichtsverfahren zwischen Google und MTV-Vermarkter Viacom waren. Der Fall wurde Mitte 2012 abgeschlossen. Google beziehungsweise Youtube reagierten danach mit einer rigorosen Aussortierung von Videos mit mutmaßlich geschützter Musik. Die Folge: Wie OpenDataCity feststellte, sind 61,5 Prozent der 1.000 weltweit beliebtesten Videos bei Youtube in Deutschland gesperrt. Nach dem Viacom-Fall behielt sich die GEMA zwar das Recht vor, bei Verwendung gebührenpflichtiger Musik Sperren zu beantragen.
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