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Internetrecht Bettina Wulff verklagt Google

Wer "Bettina Wulff" googelt, bekommt durch die Auto-Vervollständigung Ergänzungen wie "Escort", "Rotlicht" und "Prostituierte" angeboten. Frau Wulff verlangt Unterlassung.
Google-Logo © google.de

Bettina Wulff, Ehegattin des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, verklagt Google. Konkret geht es um Suchvorschläge wie etwa "Escort", "Rotlicht" und "Prostituierte", wenn man den Suchbegriff "Bettina Wulff", gefolgt von einem Leerzeichen, eingibt und wartet. Die Auto-Vervollständigung gibt es seit 2008 bei Google. Während der Nutzer einen Suchbegriff eintippt, macht die Funktion Vorschläge, die darauf beruhen, was andere Benutzer gesucht haben.

Das spart Zeit und ist häufig hilfreich, wenn man die genaue Schreibweise eines Begriffes nicht kennt. Zu der Klage von Frau Wulff erklärte Googe, die Firma nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe. Diese beruhten auf dem tatsächlichen Suchverhalten aller Nutzer. Das heißt wohl im Falle Bettina Wulff: Es gibt einfach zu viele Internet-Nutzer, die den Gerüchten um ihr Vorleben nachgehen wollten, und deshalb tauchen diese Begriffe in der Auto-Vervollständigung auf. Selbst dann, wenn jeder herausgefunden hätte, dass an den Gerüchten nichts dran ist.

In den vergangenen Wochen hatten bereits etliche Zeitungsredaktionen, Journalisten und Blogger entsprechene Unterlassungserklärungen abgegeben. Für Google ist es nicht die erste Klage dieser Art. Bislang hat das Unternehmen nach eigenen Angaben in Deutschland alle Prozesse gewonnen.

 
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